Allgemeine Geschäftsbedingungen

Visarte CORONA CALL

Veranstalterin
Visarte, der Berufsverband visuelle Kunst Schweiz, in Zusammenarbeit mit «die zukunft kuratieren», mit Unterstützung durch ProLitteris

Art des Wettbewerbs
Der Corona Call ist eine Einladung an Kunstschaffende zur Einreichung von Werken und Kunstprojekten. Die Eingaben werden juriert.

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind pofessionell arbeitende bildende Künstler*innen Schweizer Nationalität oder mit festem aktuellem Wohnsitz in der Schweiz. Eine Visarte-Mitgliedschaft ist nicht Bedingung. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Jurymitglieder und Personen, die an der Vorbereitung der Ausschreibung beteiligt gewesen sind.

Thematischer Fokus
Gefragt sind Werke aus der Disziplin Bildende Kunst (Bilder, Objekte, Installationen, Performance, elektronische Kunst wie Video, etc.). Das einzelne Werk nimmt Bezug auf die aktuelle Corona-Krisensituation in der Schweiz im Frühjahr/Sommer 2020. Es leistet einen Beitrag zur Reflexion über Bedingungen und Befindlichkeiten einer bislang nicht erlebten Ausnahmezeit. 

Eingabe
Die realisierten Werke werden in geeigneter Weise digital dokumentiert (keine Originale einreichen). Im Falle von komplexeren zeit- und/oder ortsgebundenen oder prozesshaften Vorhaben sind diese ebenfalls ausreichend, d.h. in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren. 

Die Werkvorschläge müssen bis am 1. Juli 2020 abends um 24 Uhr mit dem vollständig ausgefüllten online-Teilnahmeformular der Corona-Call-Webseite eingereicht sein. Die Teilnahme ist kostenlos.

Jurierung
Beurteilt werden die Eingaben durch eine unabhängige Jury. Ihr gehören diese Persönlichkeiten an:

Tobia Bezzola, Direktor des Museo d'arte della Svizzera italiana, Lugano 

Peter Fischer, freier Kurator, Mitinitiant von «die zukunft kuratieren», Hitzkirch LU

Antonia Nessi, Co-Direktorin und Kuratorin Musée d’art et d’histoire Neuchâtel

Maya Rochat, Künstlerin, Lausanne

Una Szeemann, Künstlerin, Zürich

Christoph Doswald [Vorsitz der Jury], freier Kurator/Vorsitz AG KiöR, Mitglied Zentralvorstand Visarte Schweiz, Zürich

Die Jurierung findet in zwei Stufen statt: Mittels einer Vorprüfung werden die Eingaben formell und materiell begutachtet. Die so zum Corona Call zugelassenen Eingaben/Werke werden auf der Corona-Call-Webseite publiziert und durch die Jury begutachtet und bewertet. 

Die Jury erstellt einen Bericht, in welchem sie die allgemeinen Gesichtspunkte der Ausschreibung erörtert, die Eingaben im Gesamtzusammenhang beurteilt, die Beiträge der engeren Wahl eingehend beschreibt und ihre Entscheide festhält und begründet. Der Bericht ist von allen Jurymitgliedern, welche an der Beurteilung teilgenommen haben, zu unterzeichnen. Die Entscheide der Jury sind für die Teilnehmer*innen und die Veranstalterin verbindlich.

Preise und weitere Verwertung
Die Jury bestimmt Preisträger*innen. Dafür steht ihr ein Preisgeld von maximal CHF 24'000 zur freien Vergabe zur Verfügung.

Die Möglichkeit weiterer Vermittlung der Resultate des Calls, z.B. in Ausstellungen, ist angedacht. Sie wird im Zuge des Jurierungsprozesses erörtert werden, um dann gegebenenfalls Gegenstand eines Folgeprojekts zu sein.

Eigentumsverhältnisse und Urheberrecht
Die eingegebenen Werke und Projekte bleiben im Eigentum und im Urheberrecht ihrer Autor*innen. Visarte und «die zukunft kuratieren» haben das Recht, Bildmaterial und Informationen zu den Einreichungen auf der Corona-Call-Webseite, ihren eigenen Webseiten und in zum Corona-Call-Projekt gehörenden Drucksachen und elektronischen Kommunikationsmitteln zu publizieren.

Die Teilnehmenden erklären sich bereit, ihre eingereichten Werke für allfällige Folgeprojekte des Corona Call zur Verfügung zu stellen.

Fragen
Die Teilnehmenden können per e-mail Fragen zum Wettbewerb an die Moderatorin richten, die direkt beantwortet oder an die zuständigen Personen weitergeleitet werden: corona-call@visarte.ch

Schlussbestimmung
Die Veranstalterin, die Jurymitglieder und die Teilnehmenden anerkennen mit der Genehmigung bzw. der Teilnahme das Programm des Corona Call und die hier enthaltenen Bestimmungen als verbindlich.